Hinweise zur Reservierung
Allgemeines
Voraussetzung zur Beantragung eines Wunschkennzeichens
Dieser Service steht ausschliesslich Bürgern zur Verfügung, die zum
Zeitpunkt der Zulassung bzw. der Ummeldung des Fahrzeuges in der Stadt Rosenheim
mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Bei juristischen Personen muss der Firmensitz
oder eine beteiligte Niederlassung im Stadtgebiet Rosenheim nachgewiesen werden
(Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung).
Dauer der Reservierung
Eine gespeicherte Reservierung wird gelöscht, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht
innerhalb von 90 Tagen zulassen oder innerhalb dieser
Zeit eine Verlängerung telefonisch oder persönlich bei der Kfz-Zulassungsstelle
beantragen.
Sollten Sie die gewünschte Kombination hier nicht finden, bitten wir Sie von
telefonischen Anfragen an die Zulassungsstelle abzusehen, da der gesamte freie
Kennzeichenpool im Internet zur Verfügung gestellt ist.
Gebühren
Die Gebühr für das reservierte Kennzeichen in Höhe von
10,20 Euro (Wunschkennzeichen) wird erst bei
Zulassung des Fahrzeuges erhoben.
Rechtsanspruch
Sie können keinen Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens
geltend machen. Es wird keine Kostenerstattung für bereits vor der Zulassung
geprägte Kennzeichen geleistet, die dann bei der Fahrzeugzulassung nicht verwendet
werden können.
Hilfen
Auf jeder Eingabemaske finden Sie in der Zeile "Hinweise"
eine kurze Erklärung darüber, was als Nächstes zu tun ist.
Bei weiterführenden Fragen erläutern die integrierten
Hilfe-Seiten die Grundlagen zur Bedienung der
Software und zeigen an kleinen Beispielen wie Sie sich schnell
und einfach Ihr Wunschkennzeichen reservieren können. Zum
Aufrufen der Hilfe-Seiten dient das Fragezeichensymbol,
welches sich rechts oben auf jeder Eingabemaske befindet.
Wenn Sie es anklicken, öffnet sich die Hilfe-Seite der
aktuellen Eingabemaske in einem neuen Fenster. Sie können dieses
Fenster nach dem Lesen des Textes also problemlos schließen und
befinden sich dann automatisch wieder in der Eingabemaske, von der aus
Sie die Hilfe aufgerufen haben.